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Sie investieren in innovative Forschungen & Entwicklung – der Staat fördert mit bis zu 35%

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Verschenktes Geld

Jedes Jahr bleiben in deutschen Unternehmen Unmengen an Fördermitteln ungenutzt, was unter anderem auf mangelndes Wissen über die Existenz und Verfügbarkeit von Programmen sowie auf die komplexe Bürokratie zurückzuführen ist

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Komplexer Antragsprozess

Der Weg zur Förderung ist komplex und zeitaufwendig. Viele Unternehmen scheitern an der Bürokratie oder kennen die Möglichkeiten nicht. Viele Förderungen werden daher durch die Unkenntnis der vielen verfügbaren Optionen und die unübersichtlichen, zeitaufwendigen Anträge versäumt.

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Rückwirkende Ansprüche

Für bereits abgeschlossene Projekte können Sie Förderung bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Das sind potenziell Förderungen in Millionenhöhe. Viele Unternehmen wissen nicht, dass die Forschungszulage auch rückwirkend beantragt werden kann.

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Diese Berechnung ist nur eine Schätzung und kann von der tatsächlichen Förderung abweichen.

ÜBER UNS

Wie unterstützt
C&W Consulting

Unser Ziel ist es, Anträge für Fördermittel wie die Steuerliche Forschungszulage (FZul) oder Venture Debt für Sie so effizient, einfach und erfolgreich wie möglich zu gestalten.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann man bekommen? Gibt es eine Obergrenze?

Der Gesamtbetrag der Forschungszulage darf 15 Mio. EUR pro Unternehmen und Projekt nicht überschreiten (2021–2027), max. 3,5 Mio. EUR pro Jahr.

Welche Arten von Unternehmen sind förderfähig?

Generell ist jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland förderfähig. Größe, Umsatz oder Branche spielen keine Rolle, solange die Ausgaben nachweislich für die Forschungs- und Entwicklungsförderung in Betracht kommen.

Auch alle Rechtsformen kommen für die steuerlichen Vorteile des Forschungsfreibetrags in Frage:

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG
  • Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG
  • Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinunternehmen
  • Kooperationsprojekte und Auftragsforschung

Startups

Der Forschungsfreibetrag kann als Steuergutschrift ausgezahlt werden, wenn ein Erstattungsanspruch besteht. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen noch keine Umsätze erzielt hat. Ein Antrag ist auch im Falle eines Verlustes möglich.

Mittelständische Unternehmen

Da bei der Auftragsforschung der Auftraggeber der Begünstigte ist, profitieren vor allem mittelständische Unternehmen davon, da sie in der Regel keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung unterhalten können.

Welche Arten von Ausgaben sind förderfähig?

Aktivitäten werden gefördert, wenn sie in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fallen:

  • Erwerb von neuem Wissen ohne erkennbare Anwendung
  • Gezielte Forschung für neue Produkte/Verfahren bis zum Prototypenstadium
  • Experimentelle Entwicklung (d.h. vorhandenes Wissen wird in neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Systeme eingebracht)

Zuschussfähig sind bis zu 35 % der Löhne und Gehälter der Beschäftigten und + 20 % der Kosten für Drittunternehmen oder andere Kosten im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten (bis zu 35 % auf 70 % der Aufwendungen).

Wie hoch sind die Kosten? (Honorare, staatliche Gebühren usw.)

Es entstehen keinerlei Fixkosten oder Vorleistungen. Nur wenn die Förderung bewilligt wurde, zahlen Sie eine kleine Provision. Dadurch tragen Sie kein finanzielles Risiko und Ihre Liquiditat bleibt vollständig unangetastet. Das Honorar basiert auf einem fairen erfolgsabhängigen Modell, das wir im Vorfeld mit Ihnen abstimmen.

Wie kann ich beginnen? Was sind die nächsten Schritte?

Buchen Sie sich jetzt einen kostenlosen Termin, in dem Sie mit unserem Berater herausfinden, in welcher Höhe Sie gefördert werden können.