Unabhängig von Größe und Umsatz gibt es Optionen für die Forschungszulage. Generell ist jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland förderfähig. Größe, Umsatz oder Branche spielen keine Rolle, solange die Ausgaben nachweislich für die Forschungs- und Entwicklungsförderung in Betracht kommen. Einige Unternehmen befinden sich in folgenden Branchen. Andere Branchen sind jedoch nicht ausgeschlossen.
IT & Software
Retail & Produkt
Industrie & Fertigung
Gesundheit & Wissenschaft
Identifizierung von innovativen und förderfähigen Vorhaben. Bearbeitung des Projektdokuments mit Musterfragen.
Wir geben Ihnen Feedback zur Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens. Sie entscheiden, ob der Antrag eingereicht wird.
Das Vorhaben wurde bewilligt. Wir arbeiten die Förderhöhe aus und finalisieren die Anträge. Die Zulage wird innerhalb weniger Wochen ausgezahlt.
Unser Ziel ist es, Anträge für Fördermittel wie die Steuerliche Forschungszulage (FZul) oder Venture Debt für Sie so effizient, einfach und erfolgreich wie möglich zu gestalten.
Der Gesamtbetrag der Forschungszulage darf 15 Mio. EUR pro Unternehmen und Projekt nicht überschreiten (2021–2027), max. 3,5 Mio. EUR pro Jahr.
Generell ist jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland förderfähig. Größe, Umsatz oder Branche spielen keine Rolle, solange die Ausgaben nachweislich für die Forschungs- und Entwicklungsförderung in Betracht kommen.
Auch alle Rechtsformen kommen für die steuerlichen Vorteile des Forschungsfreibetrags in Frage:
Startups
Der Forschungsfreibetrag kann als Steuergutschrift ausgezahlt werden, wenn ein Erstattungsanspruch besteht. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen noch keine Umsätze erzielt hat. Ein Antrag ist auch im Falle eines Verlustes möglich.
Mittelständische Unternehmen
Da bei der Auftragsforschung der Auftraggeber der Begünstigte ist, profitieren vor allem mittelständische Unternehmen davon, da sie in der Regel keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung unterhalten können.
Aktivitäten werden gefördert, wenn sie in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fallen:
Zuschussfähig sind bis zu 35 % der Löhne und Gehälter der Beschäftigten und + 20 % der Kosten für Drittunternehmen oder andere Kosten im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten (bis zu 35 % auf 70 % der Aufwendungen).
Es entstehen keinerlei Fixkosten oder Vorleistungen. Nur wenn die Förderung bewilligt wurde, zahlen Sie eine kleine Provision. Dadurch tragen Sie kein finanzielles Risiko und Ihre Liquiditat bleibt vollständig unangetastet. Das Honorar basiert auf einem fairen erfolgsabhängigen Modell, das wir im Vorfeld mit Ihnen abstimmen.
Buchen Sie sich jetzt einen kostenlosen Termin, in dem Sie mit unserem Berater herausfinden, in welcher Höhe Sie gefördert werden können.
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