Die Forschungszulage, die wir beantragen, basiert auf dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) (BGBl. I S. 2763)“.
Der Gesamtbetrag der Forschungszulage darf 15 Mio. EUR pro Unternehmen und Projekt nicht überschreiten (2021–2027), max. 3,5 Mio. EUR pro Jahr.
Generell ist jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland förderfähig. Größe, Umsatz oder Branche spielen keine Rolle, solange die Ausgaben nachweislich für die Forschungs- und Entwicklungsförderung in Betracht kommen.
Auch alle Rechtsformen kommen für die steuerlichen Vorteile des Forschungsfreibetrags in Frage:
Startups
Der Forschungsfreibetrag kann als Steuergutschrift ausgezahlt werden, wenn ein Erstattungsanspruch besteht. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen noch keine Umsätze erzielt hat. Ein Antrag ist auch im Falle eines Verlustes möglich.
Mittelständische Unternehmen
Da bei der Auftragsforschung der Auftraggeber der Begünstigte ist, profitieren vor allem mittelständische Unternehmen davon, da sie in der Regel keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung unterhalten können.
Aktivitäten werden gefördert, wenn sie in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fallen:
Zuschussfähig sind bis zu 35 % der Löhne und Gehälter der Beschäftigten und + 20 % der Kosten für Drittunternehmen oder andere Kosten im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten (bis zu 35 % auf 70 % der Aufwendungen).
Nur Projekte, die nach dem 1.01.2020 begonnen wurden, sind förderfähig. Der Forschungsfreibetrag kann rückwirkend für 4 Jahre gewährt werden.
Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Einreichung von Förderanträgen. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, arbeiten wir eng mit dem Buchhalter des Unternehmens zusammen.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören das Sammeln und Organisieren der Stundenzettel von Angestellten und Freiberuflern, das Zusammenstellen anderer relevanter Dokumente, sowie das Erstellen detaillierter Berichte über alle angefallenen Kosten in Abstimmung mit dem Steuerberater.
Es gibt keine amtlichen Gebühren. Wir nehmen i.d.R. 5–6 % der förderfähigen Kosten, die in der positiven Bescheinigung im Anhang E gelistet werden – und das nur im Erfolgsfall.
Es ist unklar, ob eine neue Bundesregierung das Programm in dieser Form weiterführen wird.
Zudem wird es angesichts des raschen Fortschritts von Technologien wie KI immer schwieriger, die Innovativität eines Projekts zu begründen.
Buchen Sie sich jetzt einen kostenlosen Termin, in dem Sie mit unserem Berater herausfinden, in welcher Höhe Sie gefördert werden können.
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